AGB

Wichtige Information

Allgemeine Geschäftbedingungen

1. Vertragsschluss

Nach schriftlicher Annahme des schriftlichen Angebotes kommt der Vertrag zustande. Schriftlich bedeutet hier Textform, d. h. die Kommunikation per E-Mail, Kurznachricht u. ä. wahrt die Schriftform.


2. Vertragsabwicklung

Ab 500 € Auftragssumme wird dem Auftraggeber eine Anzahlung in Höhe 50 % berechnet. Die Restsumme wird nach Leistungserbringung in Rechnung gestellt.

Storniert der Auftraggeber einen oder mehrere Termine nach Auftragserteilung aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu verantworten hat, zahlt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine pauschale Abgeltung in Höhe von 20 % der Auftragssumme bzw. des Tagessatzes. Der Auftragnehmer behält sich vor, für den Fall, dass die Schäden höher sind, statt der pauschalen Abgeltung die konkreten Schäden geltend zu machen.

Die Stornierung eines Auftrages aus „wichtigem Grund“ bzw. wegen „höherer Gewalt“ bleibt für beide Seiten unberührt. Der Grund ist schriftlich wechselseitig mitzuteilen.

Der Auftraggeber darf die Leistung/en in allen geeigneten Medien (z. B. Webseite, Social-Media-Kanäle, Print-Erzeugnisse, Radio, TV) bewerben. Er verwendet dabei mindestens eine der folgenden Bezeichnungen: „Lighthouse Face & Body Art“, „Caroline Weihrauch, Face & Body Painter“.

Am Veranstaltungsort wird dem Auftragnehmer ein Arbeitsbereich, in Art und Umfang der zu erwartenden Besucheranzahl angemessen, für die Ausübung der Leistung/en zur Verfügung gestellt.

Der Arbeitsbereich umfasst mindestens 2 x 2 Quadratmeter und ist durch Besucher möglichst nur von einer der vier Seiten zu begehen.

Im Außenbereich ist der Arbeitsbereich gegen Regen, Wind und Sonneneinstrahlung geschützt. Ein Pavillon (3 x 3 m) kann vom Auftragnehmer gegen Aufpreis in Höhe von 20 €/Tag bereitgestellt werden. In unmittelbarer Nähe des Arbeitsbereiches befinden sich keine Gefahrenquellen für Mensch und Tier (z. B. Raucherbereich, offenes Feuer, große Mengen Wasser/Glas).

Für den vereinbarten Zeitraum wird dem Auftragnehmer am Veranstaltungsort eine Stellfläche für das Be- und Entladen sowie das Parken eines Kleintransporters zur Verfügung gestellt.

Der Auftragnehmer stellt selbstständig während der Erbringung seiner Leistung/en die Belange des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sicher. Das schließt angemessene Erholungspause/n für den Auftragnehmer selbst ein.


3. Haftung

Schäden am Eigentum oder an der Person des Auftragnehmers verursacht durch den Auftraggeber oder dessen Angehörige/Beschäftigte oder dessen Besucher/Gäste trägt der Auftraggeber. Der Auftragnehmer wirkt bei der Feststellung der Schädiger mit und tritt im Zweifel eigene Schadenersatzansprüche an den Auftraggeber ab.

Die Ausübung der Leistung/en durch den Auftragnehmer stellt keine Beaufsichtigung der Kinder dar. Eltern haften für Ihre Kinder.

Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der größtmöglichen Sorgfalt und Umsicht unter Absicherung durch eine bestehende Haftpflichtversicherung zur Berufsausübung.


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